Lebenshilfe in Sachsen

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ihr Ansprechpartner: Frau S. Hoekstra
Tel.: +49 (0) 371 90 99 10
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Aufgaben in Einrichtungen und Diensten

Wohnen

Wohnen

Wohnen bedeutet nicht nur ein Dach über dem Kopf, Versorgung und Verpflegung. Wohnen bedeutet vor allem: Geborgenheit, Eigenständigkeit, die Möglichkeit des Rückzugs in die eigenen vier Wände oder mit anderen zusammen sein. Dazu gib es verschiedene Wohnformen: zum Beispiel stationäre Wohnformen, ambulante Wohnformen, Gruppenwohnungen, unterstütztes Einzelwohnen, Wohngemeinschaften.
Die Lebenshilfe versteht sich als Anbieter moderner Dienstleistungen im Behindertenbereich. Wir fühlen uns verpflichtet, die Leistungen und vertraglichen Regelungen transparent und verständlich darzustellen.

Teilhabe am Arbeitsleben

Der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur beruflichen Reha lautet: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Sie sollen Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung eine Erwerbstätigkeit ermöglichen bzw. ihre beruflichen Chancen verbessern, z.B.: Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung, Arbeitsassistenz, Förderung einer Existenzgründung oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zuständig sein können insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Träger der Eingliederungshilfe.

Frühförderung

ist ein freiwilliges Angebot für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert oder behindert sind. Frühförderung wendet sich an Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen. Sie hat das Ziel, die Kinder mit Behinderungen so zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Persönlichkeit entfalten können. Frühförderstellen sind wohnortnahe Einrichtungen und sie arbeiten ambulant und mobil. Frühförderstellen besuchen Kinder und ihre Familien auch zu Hause.
Zielgruppen der Frühförderung sind in der Regel Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Der Anspruch auf Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch IX §30 verankert. Die Kosten für die pädagogische Frühförderung übernimmt das Sozialamt bei entsprechender Antragstellung.
Die Interdisziplinären Frühförderstellen bieten Komplexleistungen an. Innerhalb dieser Komplexleistung werden die heilpädagogischen und die medizinisch-therapeutische Frühförderung aus einer Hand erbracht. Das Kind erhält je nach individuellem Behandlungsplan heilpädagogische und physio-, ergo- und sprachtherapeutische Frühförderung an einem Ort.

offene Hilfen

Die Offenen Hilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, auch außerhalb einer stationären Einrichtung oder der Familie ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Dabei bieten sie niedrig schwellige, verlässliche und flexible Alltags- und Notfallhilfen und koordinieren diese. Die Offenen Hilfen unterstützen und entlasten auch die betreuenden und pflegenden Angehörigen sowie die Geschwister und tragen somit dazu bei, dass sich die Lebenssituation der Familien normalisiert und stabilisiert.
Die Offenen Hilfen können folgende Angebote umfassen:

  • Familienentlastende Dienste
  • Dienste der Offenen Behindertenarbeit
  • Freizeit- und Begegnungsangebote
  • Bildungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen
  • Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörige, 
  • Assistenz- und Integrationshilfen für Menschen mit Behinderungen unter anderem für die Bereiche Vorschule, Schule und Hort, Wohnen, Arbeit, Sport, Freizeit, Kultur
  • Angebote der Kurzzeitbetreuung und der Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste sowie
  • Unterstützung von Selbsthilfegruppen.

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