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Herzlich Willkommen beim Landesverband der Lebenshilfe Sachsen


Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen für die eigene Wohnform bedroht

BeWoG verstößt gegen UN-Konvention

Der Landesverband der Lebenshilfe warnt vor einer Abkehr von der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen
Der Landesverband der Lebenshilfe befürchtet eine Einschränkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Das neue Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (BeWoG) sieht Auflagen für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen vor und drängt diese in Richtung stationärer Betreuung.
„Die vorliegende Version des BeWoG ist ein Rückschritt im Umgang mit neuen Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen“, kritisiert Silke Hoekstra, Geschäftsführerin des Landesverbands.
Das Gesetz stehe nach Auffassung der Lebenshilfe dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegen und schränkt zukünftig Menschen mit Behinderung in ihrem Recht auf Selbstbestimmung ein.

Der Landesverband der Lebenshilfe und der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt haben unter anderem mit einem Brief an das Sozialministerium auf das Gesetzesvorhaben reagiert und auch der Paritätische Landesverband Sachsen legt seine Kritik in einem offenen Brief deutlich dar.Brief an das SMS Offener Brief Parität


Hintergrund: Das BeWoG wird am 13. Juni 2012 dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Es sieht vor, dass Wohngemeinschaften mit bis zu 9 Bewohnern unter die Regelungen für die stationäre Pflege fallen, sobald ein Bewohner auf eine ganztägige Unterstützung angewiesen ist. Weitreichende bauliche Vorgaben sowie Regelungen zur Fachkraftausstattung kämen zum Tragen, die für eine WG in der Praxis fast nicht umsetzbar sind und somit zum Aus für die betroffene WG führen können. Mit dem BeWoG will der Freistaat Sachsen eine Rechtsgrundlage für stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime der Behindertenhilfe schaffen. Im Zentrum des Gesetzes soll das Wohl der Bewohner stationärer Einrichtung stehen. Das Gesetz soll den Bewohnern Schutz gewähren und trifft Regelungen zur Betreuungs- und Wohnqualität.

 

 

Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz: Lebenshilfe mahnt Reform an

Vor zehn Jahren, am 1. Mai 2002, ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Sein Ziel, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und dabei umfassende Barrierefreiheit herzustellen, hat es bisher nicht erreichen können. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung bedeutet Barrierefreiheit vor allem die Verwendung von leichter Sprache. Dies muss sich künftig auch im BGG widerspiegeln. Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) bereits eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. Diese Reform ist nun unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände dringend in Angriff zu nehmen. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: „Vor zehn Jahren haben wir uns für die Schaffung des Gleichstellungsgesetzes eingesetzt, nun muss es endlich auch die Barrieren für Menschen mit geistiger Behinderung erkennen und zu Fall bringen!“

Bei der Reform des BGG sind:
* der Begriff der Barrierefreiheit um die Notwendigkeit der Verwendung von leichter Sprache zu ergänzen,
* das Konzept der „Angemessenen Vorkehrungen“ aus der BRK ins deutsche Recht zu transportieren,
* geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auch im privaten Sektor zu ergreifen (z.B. durch die Verknüpfung der Vergabe von öffentlichen Finanzmitteln an Kriterien für Barrierefreiheit),
* die Instrumente zur Umsetzung des BGG (Verbandsklagerecht; Zielvereinbarung) zu schärfen sowie die Schaffung eines individuellen Rechtsschutzes und die Einrichtung einer Beschwerdestelle zu prüfen.

Im Gegensatz zu den umfangreichen Erfahrungen über bestehende Barrieren für Menschen mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen müssen die Erkenntnisse über die Anforderungen an Barrierefreiheit für Menschen mit so genannter kognitiver Beeinträchtigung noch erweitert werden. Hier leistet das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) eine unverzichtbare Arbeit. Seine Förderung ist über das Jahr 2012 hinaus unbedingt zu erhalten und in eine angemessene Dauerfinanzierung zu überführen.

 

WBVG Praxishilfe aktualisiert

Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgegebene Praxishilfe zu Verträgen von stationären Einrichtungen und Anbietern ambulanter Leistungen nach dem WBVG ist nun in einer überarbeiteten Fassung mit Stand Januar 2012 erschienen.
Im Bereich der stationären Leistungserbringung wurde die Formulierung zur Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege-oder Betreuungsbedarfs neu gefasst, um deren Voraussetzungen für den Bewohner noch transparenter zu gestalten. Anbieter ambulanter Leistungen finden nun einen Hinweis, an welchen Stellen sie gegebenenfalls das jeweilige Landesheimgesetz beachten müssen. Daneben erfolgte eine allgemeine sprachliche und redaktionelle Überarbeitung.
Die Praxishilfe ist ausschließlich in elektronischer Form erschienen und kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Hier finden Sie die Musterverträge auf der Seite der Bundesvereinigung

 

Verbesserung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Um Familien zu entlasten, können Eltern die Kosten, die durch die Betreuung ihrer Kinder entstehen, von der Steuer absetzen. Ab dem Jahr 2012 trifft das - unter der Voraussetzung, dass die Kinder im Haushalt der Eltern leben und jünger als 14 Jahre alt sind - auf alle Eltern zu, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Die Altersbeschränkung gilt nicht für Kinder mit Behinderung, sofern diese außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen und die Behinderung vor Vollendung des
25. Lebensjahrs eingetreten ist. Es können zwei Drittel der nachgewiesenen Kosten (pro Kind bis zu 4000€ im Jahr) für den Kindergarten, die Kinderkrippe, den Hort, aber auch für Tagesmütter, Babysitter und Au-Pairs als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für Unterricht oder Freizeitaktivitäten (z.B. Sportvereine, Musikschulen). Diese Nachricht wurde mit dem Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 19.01.2012 versendet.


Recht auf Teilhabe: Ein Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Recht auf TeilhabeDer langerwartete Nachfolger der »Finanziellen Hilfen« ist da! Die im Sozialrecht normierten Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung sind weit mehr als »Finanzielle Hilfen«. Hier hat in den letzten Jahren – zuletzt in der UN-Behindertenrechtskonvention manifestiert – ein grundsätzlicher Wandel der Sichtweise stattgefunden, der sich auch in der gesetzlichen Terminologie widerspiegelt: Erfüllt ein Mensch mit Behinderung die in einer Vorschrift normierten Voraussetzungen, dann ist er Leistungsberechtigter und hat auf die Leistung einen gesetzlichen Anspruch. Zudem gehen Teilhabeleistungen weit über den finanziellen Aspekt hinaus. weitere Informationen


 

Der Landesverband wünscht seinen Mitglieder, Freunden und Kooperationspartnern einen guten Start in das Jahr 2012. Vor allem Gesundheit, Freude an der Arbeit und Mut sowie Energie für die bevorstehenden Aufgaben sollen ihre Wegbegleiter im neuen Jahr sein!


Lebenshilfe hat neues Grundsatzprogramm

Nach dreijähriger Vorbereitungszeit mit zahlreichen Diskussionen und Konferenzen warteten alle gespannt auf das Abstimmungsergebnis - und das Votum viel mehr als eindeutig aus: Mit einer Zustimmung von 94,59 Prozent verabschiedete im November 2011 in Berlin die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung das neue Grundsatzprogramm der Lebenshilfe, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft orientiert.

Die gültige Fassung soll den Mitgliedern so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Deshalb wird das Grundsatzprogramm ganz aktuell in der Dezember-Ausgabe der Lebenshilfe-Zeitung in einer ersten Textfassung veröffentlicht. Schon heute stellt die Bundesvereinigung diesen Text zum Herunterladen bereit. Das Grundsatzprogramm wird im Frühjahr 2012 als Broschüre erscheinen. In dieser Broschürenfassung werden dann die zu guter Verständlichkeit gehörenden Gestaltungsmerkmale verwirklicht sein. neues Grundsatzprogramm


Erfolg und Ansporn für neue Ziele

Inklusions-Fachtag mit großer Beteiligung in Berlin

Fachtag in BerlinIn welcher Gesellschaft leben wir - heute und in Zukunft? Das war die Hauptfrage, der am 10. und 11. November 2011 mehr als 1000 Teilnehmer der Fachtagung in Berlin nachgegangen sind. Auch der Landesverband der Lebenshilfe Sachsen war mit dem Projekt "Inklusion in Sachsen" auf dem großen Treffen vertreten. Die Projektmitarbeiter stellten die Arbeit der letzten zwei Jahre vor und erklärten den Gästen an ihrem Messestand, was alles in dem Projekt gemacht wurde und wo es hingehen soll.
Zum Auftakt der Tagung sprach Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert. Berichte zu allen Beiträgen und den Vorträgen hochrangiger Experten können in Kürze auf der Webseite www.lebenshilfe-fachkongress.de nachgelesen werden. Neben der Sozialraumorientierung und der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Quartieren einer Region ging es auch um die sozialen Auswirkungen des demografischen Wandels. Besonders beeindruckt zeigte sich das Publikum am zweiten Tag von dem Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Hinte von der Universität Duisburg-Essen. Seine Kernbotschaft war speziell der Appell an alle Fachleute in der Behindertenhilfe, ihr Selbstverständnis zu überdenken: "... Alle Menschen erlangen Würde durch das, was sie selbst tun - nicht durch das, was für sie getan wird".


Pünklich zumLandesverband auch auf facebook 21. Geburtstag des Landesverbands finden Sie uns ab sofort auch auf facebook!

Am 22. September 1990 wurde der Landesverband Sachsen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. gegründet. Er unterstützt die örtlichen Vereine in ihrer inhaltlichen und organisatorischen Arbeit und ist so wie die Mitgliedsorganisationen auch Ansprechpartner für Eltern und Angehörige, für Fachleute, Freunde und Förderer.
Der Landesverband Sachsen bietet zudem ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm im Bereich der Aus- und Fortbildung.
Mit unseren Mitgliedern sind wir in Sachsen solidarisch handelnde Selbsthilfeorganisationen mit kompetenten Beratungs- und Betreuungsangeboten, mit differenzierten Einrichtungen und erfolgreichen Projekten. facebook


Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr wird erweitert

Ab dem 01.09.2011 können schwerbehinderte Menschen bundesweit mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke alle Nahverkehrszüge der Deutsche Bahn ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen. Die Deutsche Bahn AG und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben vereinbart, das bisher geltende Streckenverzeichnis bzw. die geltende „50km-Regelung“ aufzuheben. Bisher war die Nutzung des Nahverkehrs der Deutschen Bahn nach § 147 Abs. 1 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) auf 50km um den Wohnort des freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen beschränkt. Die bisherigen Streckenverzeichnisse, die diese 50km auszeichneten, werden nun zum 1. September entfallen. Schwerbehinderte Menschen können dann im Nahverkehr sowohl mit Zügen der Deutschen Bahn als auch privater Anbieter ohne weiteres Ticket auch abseits ihres Wohnortes fahren. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderte Menschen Hubert Hüppe begrüßte die Vereinbarung. Für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung, die bisher Zusatztickets kaufen mussten, bringe diese Neuregelung Erleichterungen. „Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, so Hüppe.


„Wille der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention ist nicht erkennbar“

Bundesvereinigung Lebenshilfe enttäuscht über Aktionsplan

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. „Er bleibt jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Robert Antretter. Der Wille der Bundesregierung, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zügig umzusetzen, sei im Aktionsplan nicht zu erkennen. Lesen Sie weiter


Bund will sich auf Kosten der Beitragszahler entlasten

Streit um Rentenversicherungsbeiträge für behinderte Menschen

 

Berlin. Ein am 25. Mai vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger nicht nur für die Zukunft, sondern sogar rückwirkend ab 2008 zu verpflichten, die Rentenversicherungsbeiträge im Eingangs- und Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen zu übernehmen. Lesen Sie weiter


Jeder neunte Einwohner in Deutschland lebt mit einer Behinderung

Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden lebten 2009 in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Lesen Sie weiter

 
 

Information zur Abzweigung von Kindergeld

Viele Sozialhilfeträger stellen derzeit einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes, wenn sie Leistungen für ein erwachsenes Kind mit Behinderung erbringen, für das die Eltern Kindergeld erhalten. Der nachfolgende Text enthält Hinweise zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abzweigung von Kindergeld. Info Abzweigung Kindergeld


 
Inklusion in Sachsen
 
 

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Eine Schule für alle

Kino-Spot: Eine Schule für alle

 
 

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Kontaktdaten:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Landesverband Sachsen
Heinrich-Beck-Straße 47
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 / 90 991-0
Telefax: 0371 / 90 991-11

E-Mail: information@lebenshilfe-sachsen.de

 
 
 
 

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