Spenden vermindern das zu versteuernde Einkommen.
Der „Landesverband Sachsen, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.“ ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie dies prozentual bei Ihrem zu versteuernden Einkommen beim Finanzamt geltend machen können.
Bei einem Betrag bis zu 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie nach der Einzahlung eine Spendenquittung. Aber auch für Beträge unter 200 Euro senden wir Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung zu. Geben Sie dazu bitte auf der Überweisung ihre Adresse an oder informieren Sie die Geschäftsstelle des Vereins. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen beantwortet.
Ihre persönlichen Fragen beantworten wir Ihnen:
Landesverband Sachsen, Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Heinrich-Beck-Straße 47
09112 Chemnitz
Heike Geßner
Tel. (0371) 90 99 1-18
Fax (0371) 90 99 1-11
information@lebenshilfe-sachsen.de
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