Sie haben Ihre Schule abgeschlossen, interessieren sich für einen sozialen Beruf und wissen nicht, ob dies wirklich die passende Wahl ist.
In den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfevereine in Sachsen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Erfahrungen im Berufsalltag zu sammeln und sich praxisbezogen auf Beruf, Ausbildung oder Studium in einem sozialen Bereich vorzubereiten.
Dazu bieten wir Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten:
BSJ – Das Berufsvorbereitende Soziale Jahr
Das Berufsvorbereitende Soziale Jahr ist ein Orientierungsjahr zwischen Schule, Ausbildung und Beruf. Neben dem Umgang mit Menschen mit Behinderung gehören Selbsterfahrung, Selbstreflexion und das Erlangen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des BSJ. Das BSJ ist ein spezielles Angebot der Lebenshilfe und kann nur dort verrichtet werden.
Hier erhalten Sie die Chance Ihre ersten Schritte in die zukünftige Arbeitswelt zu erproben. Unterstützt und angeleitet werden Sie durch langjährige, berufserfahrene und qualifizierte MitarbeiterInnen der Lebenshilfe. Das BSJ ist die flexible Lösung unter den Freiwilligendiensten, da es jederzeit begonnen werden kann und Sie bis zu 12 Monaten Ihre Fähigkeiten erproben dürfen, eine kürzere Dauer aber auch vereinbart werden kann. Nähere Informationen zum BSJ, Vergütung, Urlaub und Versicherung finden Sie auf der Seite www.bsj-lebenshilfe.de. In der Regionalberatungsstelle-Ost erhalten Sie persönlich Antworten auf Ihre Fragen: Telefon 0371 90 99 118
FSJ - Das Freiwillige Soziale Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres. Während des FSJ ist man sozialversichert. Der/ die Teilnehmer / Teilnehmerin erhält mindestens 24 Tage Urlaub. Der Träger dieser Maßnahme übernimmt die Zahlung eines monatlichen Taschengeldes sowie die anfallenden Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft in den Bildungsseminaren.
BFD - Bundesfreiwilligendienst als Ersatz für den Zivildienst
Die Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zu einer Aussetzung des Zivildienstes. Das Bundesminiserium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb den sogenannten Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Ziel dieses neuen Dienstes ist es, zukünftig vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Der BFD ist ab Juli 2011 möglich. Bislang sind aber noch nicht alle Bedingungen für den BFD gesetzlich geregelt. Der neue Freiwilligendienst wird Frauen und Männern jeden Alters (ab Erfüllung der Vollschulpflicht) angeboten. Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern. Auf der Seite des Bundesministeriums können Sie den aktuellen Stand dazu nachlesen: www.bundesfreiwilligendienst.de
© 2011 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Landesverband Sachsen
Heinrich-Beck-Straße 47, 09112 Chemnitz - E-Mail: information@lebenshilfe-sachsen.de