5. Mai 2023: Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert die Lebenshilfe einen umfassenden Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Barrierefreiheit im Gesundheitswesen kann sogar überlebenswichtig sein. Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert die Lebenshilfe von der Politik, medizinische Versorgung endlich für alle Bürgerinnen und Bürger umfassend zugänglich zu machen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik in Artikel 25 unter anderem dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard bereitzustellen wie anderen Menschen. Dafür ist es erforderlich, dass Gesundheitseinrichtungen barrierefrei sind. Außerdem muss das medizinische Personal über ausreichend Kenntnisse und Zeit verfügen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Behinderung eingehen zu können.
Zusätzlich braucht es Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderungen benötigen. Ein erster Schritt sind Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen, kurz MZEBs. Dort erhalten speziell solche Menschen Hilfe, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte nicht ausreichend behandelt werden können. Die Zentren sind als Ergänzung – nicht als Ersatz – zur Regelversorgung gedacht. Es gibt laut Lebenshilfe aber Hemmnisse beim Aufbau der MZEBs, die dringend beseitigt werden müssen.
Ähnlich spezialisierte Angebote mahnt die Lebenshilfe auch für Kliniken an. Regelungen dafür könnten beispielsweise im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform geschaffen werden. Ulla Schmidt: „Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist für Deutschland schon seit 2009 bindend. Die Politik darf nicht länger warten und muss jetzt ihre Hausaufgaben machen.“
Das Corona-Virus breitet sich in Deutschland aus. Viele Menschen haben dazu Fragen. Auch Menschen mit geistiger Behinderung möchten Antworten auf ihre Fragen. Darum gibt es jetzt eine Information in Leichter Sprachen. Hier finden Sie das Info-Blatt: Corona in Leichter Sprache
Weitere Informationen finden Sie zu diesem Thema auch auf der Internet-Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe: LINK
Klarstellung zu irreführenden Informationen der dpa zu „Hilfen für Werkstätten“ in den Tageszeitungen
Chemnitz, 11.06.2020 - Ein Artikel der dpa „Hilfen für Werkstätten“ wurde in den letzten Tagen von verschiedenen Medien übernommen. Dieser Artikel führt verständlicherweise zur Verwirrung. Bei Beschäftigten, welche in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, wird der Eindruck erweckt, dass für die Monate mit Betretungsverbot im Zusammenhang mit Covid-19 zusätzlich Geld in Höhe von 89,- € je Monat beantragt werden kann.
Bei dem angesprochenen Förderprogramm geht es um das monatliche Grundentgelt in Höhe von 89,- €. Das Grundentgelt muss von den Werkstätten über Umsatzerlöse selbst erwirtschaftet werden. Durch das Betretungsverbot konnten weniger Aufträge erfüllt werden und es fehlen dementsprechend die Umsatzerlöse für Lohnzahlungen. Im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat man erkannt, dass dies für die Werkstätten zu finanziellen Problemen führen kann. Deshalb wurde ein Förderprogramm geschaffen. Die Werkstätten sollen für das gezahlte Grundentgelt von 89,- €/Monat an Werkstattgänger, die nicht in die Werkstatt kommen durften und damit auch keine Umsatzerlöse erwirtschaften konnten, einen Festzuschuss über Fördermittel erhalten. Also einen Ausgleich für fehlende Umsatzerlöse. Dazu können die Werkstätten beim KSV-Sachsen Fördermittelanträge stellen. Ein Rechtsanspruch für diese Fördermittel besteht für die Werkstätten nicht.
Aufgrund einer Formulierung im letzten Satz erweckt die dpa-Meldung (siehe Foto unten) den Anschein, zusätzliches Entgelt über Fördermittel in Höhe von 89,- €/Monat an jeden Beschäftigten der sächsischen Werkstätten zu vergeben. Gemeint ist jedoch ein Zuschuss an die Werkstätten zur Refinanzierung der gezahlten Grundentgelte. Verständlicherweise sind nur Werkstätten und andere Leistungsanbieter antragsberechtigt. Aber nicht - wie in der Meldung formuliert - die Werkstattgänger. Zu Rechtsansprüchen und Zugangsvoraussetzungen gibt es keine Aussagen.
Die uns bekannten Werkstätten haben trotz fehlender Umsatzerlöse in den Krisenmonaten das Grundentgelt an alle Beschäftigten der Werkstätten gezahlt. Einige Werkstätten werden zeitnah Fördermittel beantragen. Sollten diese Fördermittel bewilligt werden, dienen sie dann der Refinanzierung der bereits gezahlten Entgelte. Wir finden es sehr bedauerlich, dass die in den Medien verbreiteten Informationen zu falschen Erwartungen geführt haben.
Der Selbstvertreterkongress in Leipzig ist vorbei – und war ein großartiges Ereignis! Auf der Website der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. gibt es Informationen und Bilder und natürlich die Leipziger Erklärung in Leichter Sprache.
Auf den Verlinkungen zum Thema "Wir wollen erst genommen werden" und "Wir sind die Experten für unser Leben" bekommen Sie einen näheren Einblick in den Selbstvertreterkongress.
Auch in den Sozialen Medien gibt es viele Kommentare.
Es ist außerdem ein Video auf Twitter hochgeladen worden, das den Kongress zusammenfasst.
Im Freistaat Sachsen gibt es bereits seit vielen Jahren die unterstützenden Beratungsstellen zum barrierefreien Bauen. Nun hat der Sozialverband VdK Sachsen e.V. mit der Architektenkammer zusammen eine Broschüre mit wichtigen Informationen heraus gegeben. Die Unterlagen finden Sie hier: Broschüre (671.6 KB)
Der VdK Sachsen setzt sich aktiv auf allen Ebenen für eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt ein. Ob bauliche Hürden der ein barrierefreies Internet: Der Sozialverband VdK Sachsen fordert eine volle Zugänglichkeit für alle Menschen. Von Barrierefreiheit profitieren behinderte, chronisch kranke und ältere Menschen, aber auch Familien mit Kindern.Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bauen ohne Barrieren.
Am 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung
Berlin. Am 15. März entscheidet die Große Koalition nach langen zähen Verhandlungen eine Einigung zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz.
Der Antrag der Koalition sieht nun ebenfalls die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.
Obgleich die Bundesvereinigung Lebenshilfe überaus erleichtert über diese Wendung und die dauerhafte und langfristige Abschaffung sämtlicher Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung ist, so ist sie doch enttäuscht, dass es nun bis zur Europawahl keine generelle Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geben soll.
Falls sich dies in der Debatte des Bundestages zum Wahlrecht am Freitag bestätigt, kündigte Ulla Schmidt an, dass die Lebenshilfe weiter allen Betroffenen dazu raten werde, sich im Zweifel im Rechtswege unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht die Wahlberechtigung zu erstreiten.
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Zentrum am UKL für Behandlung schwerbehinderter Erwachsener in Leipzig
Das Universitätsklinikum Leipzig hilft nun, mit dem noch jungen Zentrum für schwerbehinderte Erwachsene eine wichtige Versorgungslücke zu schließen.
Schwere Behinderungen haben verschiedene Ursachen: Manche sind angeboren, andere treten im Laufe des Lebens auf - als Krankheitsfolgen oder als Folgen von Unfällen. In allen Fällen haben die Betroffenen einen besonderen Betreuungsbedarf. Dazu gehören Fragen wie die Behandlung von Epilepsie, Verkrampfungen und Spastik, aber auch Blasen- und Mastdarmkontrollstörungen, Schmerzen, Gelenk- und Wirbelsäulenprobleme, Verhaltensstörungen oder die Hilfsmittelversorgung, z.B. mit Kommunikationsmitteln. Die Lösung solcher komplexen Probleme ist sehr zeitaufwändig und erfordert den Einsatz eines multiprofessionellen Teams, was für einen betreuenden Haus- oder Facharzt schwierig zu erfüllen ist. "Um Schwerstbehinderte optimal versorgen zu können, sind besondere Strukturen wie spezielle Zentren notwendig, die bisher im Freistaat Sachsen fehlten", erklärt Wolfgang Köhler. Der Neurologe übernahm im Januar 2018 die Leitung eines solchen Zentrums, das am Universitätsklinikum Leipzig eingerichtet wurde. Mit diesem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (MZEB) schließt das UKL eine Versorgungslücke. "Gerade für Erwachsene mit schweren Behinderungen fehlt es bisher an derartigen Angeboten", so Köhler. "Während Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen in sozialpädiatrischen Zentren betreut werden, fallen unsere Patienten mit Erreichen der Volljährigkeit sozusagen in ein Loch", ergänzt Prof. Wieland Kiess, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKL, zu der ein Sozialpädiatrisches Zentrum gehört. "Hier können wir jetzt mit dem neuen Zentrum eine abgestimmte Weiterbehandlung sicherstellen, von der unsere Patienten enorm profitieren werden", ist Kiess überzeugt.
Wie in der Kindermedizin stehen den Erwachsenen im Zentrum neben Ärzten und Pflegekräften ebenso Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen und Sozialarbeiter zur Seite. "Das ist ein Angebot, das sehr gut das Leistungsspektrum unserer Klinik ergänzt und der Tatsache Rechnung trägt, dass die Ursache der Schwerbehinderung oft in einem neurologischen Problem liegt", betont Prof. Joseph Claßen, Direktor der Klinik für Neurologie, unter deren Dach das neue Zentrum angesiedelt ist. Viele der hier behandelten Patienten benötigen aufgrund der schweren Erkrankungen und damit verbundenen Einschränkungen eine intensive Betreuung. "Eine zentrale Zielstellung des Zentrums ist, für diese Patienten eine angemessene Versorgung gemeinsam mit den behandelnden Haus- oder Fachärzten zu koordinieren und sicherzustellen", so Claßen. "Wir freuen uns, mit Wolfgang Köhler dafür einen sehr erfahrenen und engagierten Kollegen gewonnen zu haben."
Die Aufgabe des Zentrums umfasst meist mehr als nur Diagnose und Erstellung eines Therapieplans. "Oftmals betreuen und beraten wir auch die Angehörigen, denn eine schwere Behinderung betrifft niemals nur den Patienten allein", beschreibt Köhler. Als Neurologe habe er es oft bedauert, sich nicht intensiver diesen besonderen Patienten widmen zu können. Die Arbeit im UKL-Zentrum bietet ihm dafür nun Gelegenheit. Hier können individuelle und optimale Therapiekonzepte für jeden konkreten Fall entwickelt werden, gemeinsam mit allen am UKL vertretenen Fachdisziplinen. "Von der Bildgebung bis zu den Experten für seltene Erkrankungen haben wir alle Spezialisten unmittelbar im Haus, um auch bei komplizierten Fällen gut helfen zu können", so Köhler.
Der Bedarf ist groß, das Spektrum der behandelten Grunderkrankungen sehr breit gefächert. Dazu gehören beispielsweise Patienten mit angeborenen Behinderungen wie Spina bifida, einem offenen Rücken, die oft mit zunehmendem Alter neue Symptome entwickeln, aber auch Menschen mit neuromuskulären Störungen und angeborenen genetisch bedingten Erkrankungen des Nervensystems. Schwerbehinderte Patienten mit bestimmten Erkrankungen der weißen Hirnsubstanz, einem von Köhler langjährig bearbeiteten Schwerpunkt, gehören ebenfalls zu dieser Gruppe.
Viele Kinder mit angeborenen Erkrankungen erreichen heute das Erwachsenalter, sodass die Zahl der Patienten, die solch ein besonderes Angebot benötigen, stetig steigt. Manche haben eine lange Odyssee von Arzt zu Arzt hinter sich, da seltene Krankheiten oft lange nicht richtig diagnostiziert werden. Bei anderen ist es die Vielzahl der medizinischen und psychosozialen Probleme, die die Behandlung besonders aufwändig und schwierig macht. "Unser Ziel ist es, diesen Menschen eine Anlaufstelle zu bieten, an die sie sich wenden können", beschreibt Köhler. Und natürlich auch, zu forschen und so bessere Therapien entwickeln zu können. Dazu sehe er am UKL beste Bedingungen. Das MZEB ergänzt so die bestehende medizinische Versorgung durch fachliche Beratung und Mitbehandlung in Zusammenarbeit mit den überweisenden Kollegen.
Die Sprechstunden des Zentrums sind zu erreichen unter Tel. 0341-9720986 oder per Mail an MZEB@uniklinik-leipzig.de.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Es gibt ein neues Info-Heft in Leichter Sprache. Das Heft heißt: "Bewegen macht Spaß. Sport leicht gemacht." Im Info-Heft steht etwas über gesunden Sport. Und es gibt Übungen zum Mitmachen.
Das Info-Heft kostet 2 Euro und Versand-Kosten. Die Post bringt Ihnen das Heft und die Rechnung.
So können Sie das Info-Heft bestellen:
Schreiben Sie eine Mail an: simone@lebenshilfe-rlp.de
Oder rufen Sie bei der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz an:
0 61 31- 93 660 0
Neue Studien des Bundesjustizministeriums belegen: Gute Betreuung ist zeitintensiv, aber es fehlt an ausreichender Vergütung
Berlin. „Die Lebenshilfe weist schon lange darauf hin, dass im Betreuungswesen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor.
Die Forschungsberichte zeigen, dass manche Betreuungen vermeidbar wären, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären. Deutlich wird auch, dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.
Die Studien zeigen auch, dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind. Und sie weisen darauf hin, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehlt.
„Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt.
Sie finden hier eine Kurzfassung der Studien sowie Handlungsempfehlungen
Pressemeldung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
„Eine Politik wie die der AfD, die Menschen bewusst ausgrenzt, ist mit der Lebenshilfe nicht vereinbar“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die Lebenshilfe setze sich seit fast 60 Jahren für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein und stehe für eine weltoffene, tolerante Gesellschaft. Die AfD jedoch lehne die Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, ab und widerspreche damit den ethischen Grundpfeilern der Lebenshilfe.
Das gelte auch mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit an behinderten und kranken Menschen, die für die AfD offensichtlich bedeutungslos sind. Ulla Schmidt greift wenige Tage vor der Bundestagswahl Aussagen des AfD-Politikers Alexander Gauland auf, der am 2. September in seiner Rede beim Kyffhäuser-Treffen zur Nazi-Zeit wörtlich sagte: „Man muss uns diese zwölf Jahre jetzt nicht mehr vorhalten. Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr. Und das sprechen wir auch aus. Und deshalb haben wir auch das Recht, uns nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen.“
Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe hatten bereits im Frühjahr nach Äußerungen des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag, Björn Höcke, beschlossen, dass die AfD und die Lebenshilfe unvereinbar seien.
Ehrenmitglied Achim Wegmer, der selbst mit einer Behinderung lebt, unterstrich dies bei der letzten Mitgliederversammlung der Lebenshilfe: „Die aktuellen Entwicklungen in der Politik machen mir Angst. Die schrecklichen Verbrechen der Vergangenheit dürfen nie wieder geschehen!“
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Organisation
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Autor: Pressestelle
Veröffentlichung: 19.09.2017
Die "Mission Sicheres Zuhause" hat in Kooperation mit Partnern - u.a. mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe - ein neues Poster zum Brandschutz herausgebracht. Es ist in Leichter Sprache und richtet sich direkt an Menschen mit Behinderung. Das Poster kann hier heruntergeladen werden. http://www.mission-sicheres-zuhause.de/index.php/WebShop/poster-es-brennt-in-meinem-zimmer-es-brennt-vor-meiner-Wohnung
Der Landtag in Kiel hat Anfang Oktober 2014 mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine in zahlreichen Punkten reformierte Landesverfassung beschlossen. Redner aller Parteien lobten, dass die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung jetzt Verfassungsrang hat und damit nicht nur für den Bildungsbereich gilt. Als Grundlage werden in der reformierten Landesverfassung einzig die Menschenrechte genannt. Die neue Verfassung soll der Lebenswirklichkeit der Menschen näher kommen und mehr demokratische Beteiligungsmöglichkeiten bieten. So gelten künftig niedrigere Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide. Das Land schützt außerdem die digitale Privatsphäre.
Kassel. Menschen mit Behinderung werden durch eine Eingruppierung in die Regelbedarfsstufe 3 benachteiligt. Das hat heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden und ist damit der Einschätzung der Bundesvereinigung Lebenshilfe gefolgt. Die Lebenshilfe setzt sich seit 2011 für die Abschaffung der Regelbedarfsstufe 3 ein.
Das BSG hat nun der generellen Einstufung von Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben, in die Regelbedarfsstufe 3 eine Absage erteilt (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R; B 8 SO 31/12 R; B 8 SO 12/13 R). Geklagt hatten neben anderen zwei Personen mit Behinderung, die bei der Mutter bzw. dem Vater leben. Eines der Verfahren wurde von Rechtsanwältin Susanne Stojan-Rayer, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Schleswig-Holstein, als Prozessvertreterin betreut.
Nach der Regelbedarfsstufe 3 erhalten erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen, sondern bei ihren Eltern leben, nur 80 Prozent des vollen Regelsatzes – derzeit 313 Euro im Monat statt 391 Euro. Um eine gemeinsame Haushaltsführung zu bejahen, sei nach Ansicht des Gerichts eine Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit ausreichend. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre. Nur wenn keinerlei gemeinsamer Ablauf im Zusammenleben festzustellen wäre, könne Grund für die Annahme bestehen, eine Person führe keinen eigenen Haushalt. Dafür trüge jedoch der Sozialhilfeträger die Beweislast.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist erleichtert über die Entscheidung des BSG, 30.000 bis 40.000 Menschen mit Behinderung könnten davon profitieren. Die vom Gesetzgeber 2011 eingeführte Regelung hat gerade die Personen getroffen, die besonders auf die Unterstützung ihrer Familien und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Gerade behinderte Menschen sind zumeist nicht in der Lage, aus eigener Kraft ihre Einkommenssituation zu verbessern. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Eltern ihre behinderten Kinder oft Jahrzehnte lang zuhause versorgten, sei es gerechtfertigt, diese Leistung nicht auch noch mit einer Kürzung der Grundsicherung „zu strafen“.
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